AGB

Allgemeine Mietbedingungen für den E-Bike-Verleih der Stadtwerke
Haltern am See GmbH


§ 1 Allgemeines
1. Die vorliegenden Mietbedingungen gelten für die Vermietung von E-Bikes
der Stadtwerke Haltern am See GmbH (nachfolgend: Vermieter) an den
Mieter, der sich durch die Registrierung im Online-Buchungsportal mit
Angabe seiner Personalausweisnummer ausgewiesen hat. Eine
Weitervermietung oder Untervermietung des Mietfahrzeugs ist wie auch
eine Überlassung an Dritte unzulässig. Der Mieter haftet im Falle der
Nutzung des Fahrrads durch Dritte.
2. Die Reservierung und Kontaktaufnahme durch den Vermieter finden in der
Regel in Form einer automatisierten Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat
sicherzustellen, dass die von ihm zur Abwicklung angegebene E-Mail-
Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter
versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der
Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom
Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten
versandte E-Mails zugestellt werden können.
3. Die vereinbarten und im Online-Buchungsportal bekannt gemachten
Mietpreise sind bei der Buchung des Fahrrads in der vom Mieter gewählten
Zahlungsart zu entrichten und verstehen sich einschließlich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
4. Buchungsstornierungen sowie Änderungen des Buchungszeitraumes sind
bis 3 Tage vor Buchungsbeginn (9.00 Uhr des ersten Buchungstages)
kostenfrei möglich. Danach verpflichtet sich der Mieter, eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises zu erstatten. Die
Stornierung muss in Textform erfolgen und kann auch per E-Mail an die
folgende Adresse gesendet werden: buchungen@ebike-haltern.de.


§ 2 Bezahlung
Die Zahlung des gesamten Mietpreises ist mit Reservierung des Fahrrads
über die automatisierte Bestellabwicklung sofort fällig. Dem Mieter stehen
grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
1. PayPal: Im Bestellprozess wird der Mieter auf die Webseite des Anbieters
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg (nachfolgend: PayPal), weitergeleitet. Um den
Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Mieter dort
registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit den Zugangsdaten
legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Vermieter bestätigen.
Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordert der Vermieter PayPal zur
Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird
durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere
Hinweise erhält der Mieter beim Bestellvorgang. Die PayPal-
Nutzungsbedingungen sind einsehbar unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder -
falls der Mieter nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full
2. Kreditkarte: Wenn der Mieter die Zahlungsart Kreditkarte gewählt hat,
wird die Zahlungstransaktion unmittelbar nach Bestätigung der
Zahlungsanweisung und nach der Legitimation als rechtmäßiger
Karteninhaber von seinem Kreditkartenunternehmen (VISA oder
MasterCard) auf Aufforderung durchgeführt und seine Karte belastet.
Weitere Hinweise erhält der Mieter beim Bestellvorgang.
3. Sofortüberweisung per Klarna: Nach Abgabe der Bestellung wird der
Mieter auf die Webseite des Anbieters Klarna Bank AB (publ), Sveavägen
46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend: Klarna), weitergeleitet.
Um den Rechnungsbetrag über sofort bezahlen zu können, muss der
Mieter über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen,
sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an den
Vermieter bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Mieter beim
Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von
sofort durchgeführt und das Konto des Mieters belastet. Weitere
Informationen zur Sofortüberweisung per Klarna sind verfügbar unter:
https://www.klarna.com/sofort/


§ 3 Nutzung der Fahrräder
1. Der Vermieter stellt den Mietern hochwertige und komfortable E-Bikes zur
Verfügung. Die Fahrräder werden regelmäßig überprüft sowie gewartet
und befinden sich in gereinigtem, fahrbereitem und verkehrssicherem
Zustand. Die Fahrräder werden mit vollem Akku bei Mietbeginn zur
Verfügung gestellt.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Fahrräder am ersten
Miettag ab Öffnung der Radstation für den Mieter bereitgestellt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt von der
Betriebssicherheit des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads nebst
Zubehör zu überzeugen. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des
gemieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem
verkehrssicheren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Sollten
Mängel vorhanden sein, werden diese auf dem Mietvertrag bei Übergabe
vermerkt. Spätere Reklamationen von bei der Übergabe bereits
erkennbaren Mängeln können nicht anerkannt werden.
4. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahrrad ist nur
für den vorgesehenen Zweck, nämlich zur Erkundung der Region, im
öffentlichen Verkehrsraum und auf gekennzeichneten Radwegen zu
nutzen. Es ist verkehrssicher abzustellen und ordnungsgemäß
abzuschließen.
5. Mit Übernahme des gemieteten Fahrrads bestätigt der Mieter, dass er
ausreichend in die Bedienung des Fahrrads sowie zu beachtende
Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen worden ist und sich von der
Mängelfreiheit des Fahrrads bzw. Zubehörs selbst überzeugt hat.


§ 4 Mietdauer
1. Die Vermietung erfolgt pro Kalendertag und ist für maximal sieben
aufeinanderfolgende Tage möglich. Eine längere Mietdauer kann nach
Anfrage beim Vermieter vereinbart werden. Eine Verlängerung der
abgeschlossenen Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Für die verlängerte Mietzeit wird der hierfür angefallene Mietpreis je
angefangenen Kalendertag nacherhoben.
2. Bei vorzeitiger Rückgabe eines Fahrrads, gleich aus welchem Grund,
scheidet eine Erstattung des anteiligen Mietpreises aus.
3. Die Rückgabe des Fahrrads ist über die Öffnungszeiten der Radstation
Haltern am See hinaus bis 24 Uhr möglich. Dafür erhält der Mieter einen
Zugangscode für den videoüberwachten Abstellraum der Radstation.


§ 5 Haftung und Reparaturen
1. Der Mieter hat das Fahrrad in dem Zustand, der bei Übergabe bestand,
zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle an dem Fahrrad nach Übergabe
an ihn aufgetretenen Schäden zu den gängigen Werkstattpreisen und
Teilepreisen.
2. Der Vermieter haftet für Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen die in Folge mangelhafter Betriebssicherheit des
Fahrrads und seiner Teile entstehen, nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet der Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit und damit
für jedes Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. Die eigenmächtige Vornahme von Reparaturen durch den Mieter sowie die
Beauftragung einer Reparaturwerkstatt ist nicht gestattet. Notwendige
Reparaturen sind ausschließlich an der Radstation Haltern am See
durchführen zu lassen, es sei denn der Vermieter und der Mieter
vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Der Vermieter trägt nur die
Kosten der Reparatur, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße
Behandlung durch den Mieter noch auf seinem Verschulden beruht. In allen
anderen Fällen trägt der Mieter die Kosten. Der Mieter trägt insbesondere
die Reparaturkosten – ungeachtet ihrer Ursache – wenn der Mieter die
Reparatur eigenmächtig vorgenommen hat oder einen Dritten ohne die
Zustimmung der Radstation Haltern am See beauftragt hat.
4. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis
ist der Vermieter oder die Radstation Haltern am See unverzüglich
telefonisch zu benachrichtigen. Zugleich ist die nächstgelegene
Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei
einer Straftat einzuschalten.


§ 6 Versicherung
1. Die Fahrräder sind durch den Vermieter nicht versichert.
2. Der Mieter verpflichtet sich, bei Diebstahl bzw. Verlust des Fahrrades,
den aktuellen Zeitwert zu erstatten.
3. Bei Diebstahl oder Unfall ist der Vermieter oder die Radstation Haltern
am See unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Bei Diebstahl ist
regelmäßig die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen und der
Diebstahl anzuzeigen.

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